Die Erteilung einer Baugenehmigung ist antragspflichtig. Sie kann nur dann erteilt werden, wenn ein offizieller Antrag gestellt wird. Für den Antrag müssen die amtlichen Bauvordrucke der Gemeinde (Beispiel Niedersachsen) verwendet werden. Inklusive der erforderlichen Unterlagen wird der Antrag bei der zuständigen Gemeinde eingereicht. In der Regel wird eine dreifache Ausfertigung verlangt. Ein Exemplar erhält der Bauherr, jeweils eine weitere Kopie erhalten die Gemeinde und die Bauaufsichtsbehörde.
Welche Unterlagen bei Antragstellung vorzulegen sind, regelt die sogenannte Bauvorlagenverordnung. Nähere Auskunft darüber gibt die Bauaufsichtsbehörde.