Ja. Für Bundesfernstraßen und Autobahnen besteht bundesweite Eindeutigkeit (§9 Bundesfernstraßengesetz) zur Anbringung von Außenwerbung. Alle anderen Straßen werden über die Bauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt.
Ja. Für Bundesfernstraßen und Autobahnen besteht bundesweite Eindeutigkeit (§9 Bundesfernstraßengesetz) zur Anbringung von Außenwerbung. Alle anderen Straßen werden über die Bauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt.