Eine Baugenehmigung erlischt grundsätzlich nach drei Jahren, wenn nach Erteilung innerhalb dieses Zeitraums nicht mit der geplanten baulichen Maßnahme begonnen wurde.
Eine Baugenehmigung erlischt grundsätzlich nach drei Jahren, wenn nach Erteilung innerhalb dieses Zeitraums nicht mit der geplanten baulichen Maßnahme begonnen wurde.