Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, aber der Gesetzgeber einige Ausnahmen geschaffen für:
- Werbeflächen, die kleiner sind als 0,5 m² bzw. 1,0 m²
- Außenwerbung für Aus- oder Schlussverkäufe, solange sich diese unmittelbar vor dem Geschäft befindet
- Werbung für Veranstaltungen, die 14 Tage vor oder nach Veranstaltungsbeginn bzw. -ende stattfindet
- Weihnachtswerbung vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember