Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, aber der Gesetzgeber hat einige Ausnahmen geschaffen:

  • Werbeflächen, die kleiner sind als 0,5 m² bzw. 1,0 m²
  • Außenwerbung für Aus- oder Schlussverkäufe, solange sich diese unmittelbar vor dem Geschäft befindet
  • Werbung für Veranstaltungen, die 14 Tage vor oder nach Veranstaltungsbeginn bzw. -ende stattfindet
  • Weihnachtswerbung vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember