Das Prinzip ist wie folgt: Als Leasinggeber übernimmt unser Partner Ihre Anschaffungskosten und Sie können die LED-Wand uneingeschränkt nutzen. Nach Ablauf des Leasingvertrags geht der Gegenstand wieder an den Leasinggeber zurück und kann von Ihnen oder einem Dritten käuflich zum Restwert erworben werden.
Vorteil: Als Leasingnehmer können Sie sich flexibel dem technologischen Wandel anpassen, ohne teure Anschaffungskosten riskieren zu müssen. Zudem erwirtschaften Sie mit dem Leasingobjekt im Bestfall während der gesamten Laufzeit die nötigen Einnahmen zur Deckung der Leasingrate.