Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist das Regelverfahren. Die Durchführung ist möglich für die genehmigungsbedürftige Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, die nicht einen Sonderbau darstellen.
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist das Regelverfahren. Die Durchführung ist möglich für die genehmigungsbedürftige Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, die nicht einen Sonderbau darstellen.