Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO). Im Falle einer Nachgenehmigung einer bereits errichteten bzw. umgenutzten genehmigungspflichtigen Baumaßnahme fällt zwingend die dreifache Baugenehmigungsgebühr an.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO). Im Falle einer Nachgenehmigung einer bereits errichteten bzw. umgenutzten genehmigungspflichtigen Baumaßnahme fällt zwingend die dreifache Baugenehmigungsgebühr an.