Genehmigungen für das Anbringen bzw. Aufstellen von Außenwerbung sind in der Regel von der zuständigen Bauaufsicht der Gemeinde einzuholen. Sollte Unklarheit über die rechtlichen Vorgaben eines Werbevorhabens herrschen, gilt es, sich hier zu erkundigen.

Folgendes darf beim Anbringen bzw. Aufstellen einer LED-Wand niemals eintreten:

  • Behinderung der Verkehrssicherheit oder Verdeckung von Verkehrsschildern, Ampeln o.ä.
  • Verdeckung des Ausblicks auf Grünflächen
  • Störung des Straßen-, Orts- oder Landschaftsbildes in speziellem Falle
  • Störung des Straßen-, Orts- oder Landschaftsbildes durch gehäuftes Vorkommen
  • Anbringung an öffentlichen, repräsentativen oder städtebaulich hervorragenden Gebäuden
  • Anbringung unmittelbar auf bzw. an Bäumen, Ufern, Böschungen, Masten und Brücken