Eine Baugenehmigung muss für viele Vorhaben beantragt werden. Das gilt auch für die Festinstallationen von LED-Wänden an bestimmten Orten. Doch es ist nicht zu leugnen: digitale Außenwerbung wird immer beliebter. Und für das Vorhaben einer solchen Werbeanlage eignen sich LED-Wände hervorragend.

Mit unserem Ledbrix-System beispielsweise sind Festinstallationen möglich, die als Werbeflächen einiges hermachen. Ihre Montage an der Fassade ist schnell und einfach. Sie sind flach und grazil und haben ein strahlendes Bild. Und Sie bestimmen, welche Inhalte gezeigt werden und wann diese wechseln sollen. So können Sie ganz spontan reagieren und Ihre Werbung anpassen.

Solche LED-Werbeanlagen bringen einiges an Vorteilen mit sich. Aber beachten Sie: wenn  Sie planen, eine LED-Wand im Außenraum zu installieren, müssen Sie ich im Vorfeld eine Baugenehmigung einholen. Alles Wichtige dazu finden Sie im folgenenden Beitrag. Weitere nützliche Infos und Links finden Sie außerdem in unseren LED Wand FAQs unter “Baugenehmigung 1×1”.

Was gilt für mich?

Da das Baurecht Ländersache ist, hat jedes Bundesland diesbezüglich seine eigenen Vorschriften und Reglementierungen. Dazu kommen weitere Bestimmungen auf Gemeinde- bzw. städtischer Ebene. Es können unter anderem Vorschriften den Naturschutz, den Denkmalschutz oder die Straßenverkehrsordnung betreffend zum Tragen kommen. Am Besten informieren Sie sich beim zuständigen Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Der einzige bundeseinheitliche Paragraph zur Anbringung von Werbeanlagen ist der Paragraph 9 des Bundesfernstraßengesetzes. In ihm werden die Bestimmungen über Werbeanbringungen an Bundesfernstraßen und Autobahnen geregelt.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Damit Ihnen eine Baugenehmigung erteilt werden kann, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde einreichen. Der schriftliche Antrag wird dann in einem sogenannten „vereinfachten Genehmigungsverfahren“ geprüft. Für den Antrag gibt es die amtlichen Bauvordrucke. Welche Unterlagen außerdem noch einzureichen sind, können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde erfragen.
Die Bauämter haben bis zu drei Monate Zeit, Ihren Antrag zu bearbeiten. Berücksichtigen Sie diese Zeitspanne also entsprechend bei Ihrer Planung.

Wenn Ihr Bauvorhaben nach den Regelungen Ihres Bundeslandes verfahrensfrei ist, benötigen Sie keine Baugenehmigung. In diesem Fall können Sie eine Genehmigungsfreistellung erwirken.

Wodurch könnte die Baugenehmigung versagt werden?

Da es sich bei der Versagung eines Bauvorhabens immer um eine Einzelfallentscheidung handelt und Aspekte wie Umweltschutz und Denkmalschutz in die Entscheidung einfließen können, ist diese Frage nicht generell zu beantworten. Fest steht aber, dass von der geplanten LED-Wand keinerlei Gefahr ausgehen darf. Es muss jedoch von einer konkreten Gefährdung ausgegangen werden, damit die Absage der Behörde gerechtfertigt ist. Auch die Versagung aufgrund einer „Verunstaltung“ muss stichhaltig sein.

Es gibt jedoch Punkte, die bei Ihrer geplanten Werbeanbringung auf keinen Fall eintreten sollten. Diese sind daher besonders wichtig für Sie zu beachten.

Ihre LED-Wand darf nicht:

  • die Sicherheit des Verkehrs behindern und die Sicht auf Verkehrsschilder, Ampeln o.ä. verdecken
  • den Ausblick auf Grünflächen verdecken
  • das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild durch ihre Anwesenheit stören
  • durch ihr gehäuftes Vorkommen allgemein als störend empfunden werden
  • sich an öffentlichen, repräsentativen oder städtebaulich hervorragenden Gebäuden befinden
  • sich unmittelbar auf bzw. an Bäumen, Ufern, Böschungen, Masten und Brücken befinden

Solche Bauvorhaben bedürfen immer einer Menge Planung und Bürokratie. Den Überblick über alle geltenden Regelungen und Anforderungen zu behalten, ist dabei oft gar nicht so einfach. Am besten informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer zuständigen Behörde und bleiben mit ihr im Austausch, um keine Unklarheiten aufkommen zu lassen.

Aber keine Sorge, der Aufwand für Ihre LED-Werbanbringung wird sich in jedem Fall lohnen.

Bei weiteren Fragen rund um unsere LED-Technik stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gern zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an unter der Nummer +49 551 492 493 44 oder schreiben Sie uns eine Mail an vertrieb@ledtek.de.